NEUERÖFFNUNG
23.07.2026 | 10-16 Uhr
Gutes Hören
bald am Niederwall.
Freuen Sie sich auf unsere neue Filliale im Herzen der Bielefelder Innenstadt.

Hörgeräte sind für viele Menschen im Alter essenziell, um die Lebensqualität zu erhalten. Doch oft stellt sich die Frage: Was kostet ein Hörgerät für Rentner? Welche Zuschüsse gibt es? Und welche Kosten müssen selbst übernommen werden? Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um die Preise und Finanzierungsmöglichkeiten.
Die Kosten für ein Hörgerät hängen von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der technischen Ausstattung und den gewünschten Zusatzfunktionen. Grundsätzlich gibt es drei Preisstufen:
Ja, gesetzlich versicherte Rentner haben Anspruch auf einen Kostenzuschuss der Krankenkasse, wenn eine ärztliche Verordnung für ein Hörgerät vorliegt. Der aktuelle Festzuschuss beträgt rund 785 Euro pro Ohr.
Das bedeutet: Entscheiden Sie sich für ein Kassenhörgerät, zahlen Sie meist keinen oder nur einen geringen Eigenanteil. Hochwertigere Geräte erfordern eine Zuzahlung.
Private Krankenkassen übernehmen die Kosten je nach Tarif oft in größerem Umfang. Es lohnt sich, vorab bei der eigenen Versicherung nachzufragen.
Neben der gesetzlichen Krankenkasse können weitere Stellen bei den Kosten helfen:
Die gesetzliche Krankenkasse bezuschusst in der Regel alle sechs Jahre ein neues Hörgerät. Sollte sich das Gehör in dieser Zeit stark verschlechtern, kann ein früherer Wechsel beantragt werden.
Dank Krankenkassenzuschuss gibt es für Rentner oft zuzahlungsfreie Hörgeräte. Wer jedoch mehr Komfort und bessere Klangqualität möchte, sollte mit zusätzlichen Kosten zwischen 1.000 und 4.000 Euro pro Gerät rechnen. Eine individuelle Beratung beim Hörakustiker hilft, das passende Modell zu finden.
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